Startseite > Thema: Stromeinspeisungsvertrag

SFV: Amtsgericht Oldenburg zur Einspeisung ins Netz der EWE (#)

„Der Gesetzgeber habe sich mit dem EEG zwecks Förderung erneuerbarer Energien für ein Gesetz entschieden, das abweichend vom ansonsten geltenden marktwirtschaftlichen System gerade nicht auf einen Vertragsschluss zwischen den Parteien aufbaut, sondern den Netzbetreiber einseitig verpflichte. Der Kläger macht ferner hilfsweise geltend, der von der Beklagten geforderte und ihm angebotene Stromeinspeisungsvertrag sei seiner Ansicht nach zumindest teilweise unzumutbar ...“
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/ewe_urte.htm

SFV: Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (#)

„Nach Ansicht der Beklagten verstößt das EEG wie zuvor schon das StrEG 1998 gegen das Grundgesetz und den EG-Vertrag. Auf Hinweis des Berufungsgerichts hat der Kläger im Wege der Anschlußberufung hilfsweise beantragt, die Beklagte zum Abschluß eines von ihm vorgelegten "Vertrag(es) über die Einspeisung elektrischer Energie" (im folgenden: Stromeinspeisungsvertrag) zu verurteilen ...“
http://www.sfv.de/tocopy/lokal/mails/il/ bghurte2.htm

SFV: Urteil des Bundesgerichtshofs - Netzbetreiber müssen ohne Vertrag anschließen. (#)

„B.Durch die zulässigen Rechtsmittel der Parteien (Revision und unselbständigeAnschlußrevision) unterliegen Haupt- und Hilfsantrag des Klägers derrevisionsrechtlichen Beurteilung. Die Ausführungen des Berufungsgerichtssindnur insofern zu beanstanden, als es dem Kläger lediglich einen Anspruch aufAbschluß eines Stromeinspeisungsvertrags gemäß seinem Hilfsantragzugesprochenhat ...“
http://www.sfv.de/tocopy/lokal/mails/wvf/ bghurtei.htm

SFV: EnBW Neue Messpreise bei Einspeisung (#)

„Bitte die gewünschte Art der Ablesung und Abrechnung ankreuzen und zusammen mit dem Stromeinspeisungsvertrag an die REG zurückschicken (siehe auch Allgemeine Bestimmungen, Punkt 4).“
http://www.sfv.de/lokal/mails/betreib/ b0105120.htm

SFV: Netzbetreiber muss Vertrag des Einspeisers akzeptieren (#)

„Pohlmann verweist zur Begründung seiner Ansicht auf die Wandelung, bei der der Verkäufer nach herrschender Meinung auch sofort auf Zahlung verklagt werden könne, ohne zuvor auf Erklärung des Einverständnisses mit der Wandelung in Anspruch genommen werden zu müssen ...“
http://www.sfv.de/lokal/mails/phj/schleswi.htm